Wireless-G Broadband-Router
WRT54GL
Downloads und Treiber
Bitte wählen Sie die korrekte Version aus, da nicht alle Downloads mit Ihrem Gerät kompatibel sind.
Downloads und Treiber
Wählen Sie im Dropdown-Menü Ihre Version

Lernzentrum

Live-Chat

Media Hub-Speicher mit LCD-Bildschirm für Home Entertainment

Simultaner Dual-N Band Wireless-Router
x
Lizenzvereinbarung
Cisco Produkte:
Dieses Produkt von Cisco Systems, Inc. oder der Tochtergesellschaft, die die Software anstelle von Cisco Systems, Inc. („Cisco“) lizenziert, enthält Software (einschließlich Firmware) von Cisco und Zulieferern von Cisco und möglicherweise auch Software der Open Source-Community.
Jede Software von Cisco und seinen Zulieferern wird unter der in Anhang 1 aufgeführten Cisco Software-Lizenzvereinbarung lizenziert. Bei der Installation der Software werden Sie u. U. dazu aufgefordert, die Cisco Software-Lizenzvereinbarung zu lesen und zu bestätigen. Anhang 2 enthält Details zu separaten Bestimmungen und Funktionen für Network Magic, ein Cisco Softwareprodukt.
Jede Software der Open Source-Community wird gemäß den spezifischen Lizenzbedingungen für diese Software, die Sie auf der GPL-Website von Cisco (www.linksysbycisco.com/gpl) oder in Anhang 3 finden, lizenziert. Durch die Verwendung der Software bestätigen Sie, dass Sie die Lizenzbedingungen gelesen haben und diese als rechtsverbindlich anerkennen. Wenn Sie gemäß diesen spezifischen Lizenzbedingungen zum Erhalt des Quellcodes solcher Software berechtigt sind, wird Ihnen dieser auf Anfrage für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab Erwerb des Produkts von Cisco gegen Gebühr zur Verfügung gestellt; alternativ können Sie den Quellcode auf der GPL-Website herunterladen. Die genauen Lizenzbedingungen und weitere Informationen zu Open Source-Software in Cisco Produkten finden Sie auf der GPL-Website oder, soweit zutreffend, in Anhang 3. Wenn Sie eine Kopie des in dieser Software verwendeten GPL-Quellcodes oder eines bestimmten anderen Open Source-Codes auf einer CD wünschen, sendet Cisco Ihnen auf Anfrage eine CD mit diesem Code für US$ 9,99 zuzüglich Versandkosten zu.
DIESE SOFTWARE-ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG IST EINE RECHTLICH BINDENDE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND CISCO. LESEN SIE SIE VOR DER INSTALLATION UND VERWENDUNG DER SOFTWARE AUFMERKSAM DURCH. SIE STELLT EINE LIZENZ ZUR VERWENDUNG DER SOFTWARE BEREIT UND ENTHÄLT GARANTIEINFORMATIONEN SOWIE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE. DURCH KLICKEN AUF „I ACCEPT“ (ANNEHMEN), HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN DER SOFTWARE BZW. DURCH VERWENDUNG DES DIE SOFTWARE ENTHALTENDEN PRODUKTS BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIE SOFTWARE ANNEHMEN UND DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN. WENN SIE NICHT SÄMTLICHEN BEDINGUNGEN ZUSTIMMEN, KLICKEN SIE NICHT AUF „I ACCEPT“ (ANNEHMEN). IN DIESEM FALL DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN. SIE KÖNNEN UNBENUTZTE SOFTWARE (ODER DAS UNBENUTZTE PRODUKT, FALLS DIE SOFTWARE ALS TEIL EINES ANDEREN PRODUKTS GELIEFERT WIRD) GEMÄSS DEN RÜCKGABEBESTIMMUNGEN DER PARTEI, VON DER SIE EIN SOLCHES PRODUKT ODER SOLCHE SOFTWARE GEKAUFT HABEN, BIS ZU 30 TAGE NACH DEM KAUF GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZURÜCKGEBEN.
FALLS SIE SICH ZUM ERWERB EINER ABONNEMENTLIZENZ ENTSCHIEDEN HABEN, WIE AUS IHRER BESTELLUNG HERVORGEHT, ERKLÄREN SIE SICH AUSSERDEM, SOFERN ZUTREFFEND, MIT DEN „SERVICEBEDINGUNGEN“ LAUT ANHANG 2 EINVERSTANDEN.
Software-Lizenzen:
Die Software-Lizenzen für Software von Cisco sind auf der Cisco Website unter www.linksysbycisco.com bzw. auf der GPL-Website erhältlich. Der Einfachheit halber enthalten die unten aufgeführten Anhänge eine Kopie der Cisco Software-Lizenzvereinbarung sowie der wichtigsten Open Source-Code-Lizenzen, die Cisco für seine Produkte verwendet.
Anhang 1
Cisco Software-Lizenzvereinbarung
Lizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Cisco dem ursprünglichen Endbenutzer, der die Software erwirbt, eine nicht exklusive Lizenz (i) zur ausschließlichen Verwendung der Software als integrierte Software in einem solchen Produkt, als eigenständige Anwendung oder (sofern durch die jeweilige Dokumentation dazu berechtigt) für die Kommunikation mit einem solchen Produkt, jeweils nach eigenem Ermessen von Cisco, (ii) falls die Software separat von anderen Cisco Produkten erworben wird, zur Installation der Software auf PCs in einem einzigen Haushalt oder Unternehmen, wobei die von Ihnen erworbene Höchstanzahl von Lizenzen einzuhalten ist, und (iii) zur Anfertigung einer Kopie der Software in maschinenlesbarer Form sowie einer Kopie der Dokumentation ausschließlich zu Sicherungszwecken. Diese Lizenz darf nicht unterlizenziert werden und ist nur auf eine Person oder Institution übertragbar, an die Sie die Eigentumsrechte des gesamten Cisco Produkts, das die Software bzw. das vollständige Softwareprodukt enthält, übertragen, vorausgesetzt, dass Sie alle Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung auf Dauer übertragen und keine vollständigen Kopien oder Teilkopien der Software behalten und der Empfänger den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmt.
Lizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Cisco dem ursprünglichen Endbenutzer, der die Software erwirbt, eine nicht exklusive Lizenz (i) zur ausschließlichen Verwendung der Software als integrierte Software in einem solchen Produkt, als eigenständige Anwendung oder (sofern durch die jeweilige Dokumentation dazu berechtigt) für die Kommunikation mit einem solchen Produkt, jeweils nach eigenem Ermessen von Cisco, (ii) falls die Software separat von anderen Cisco Produkten erworben wird, zur Installation der Software auf PCs in einem einzigen Haushalt oder Unternehmen, wobei die von Ihnen erworbene Höchstanzahl von Lizenzen einzuhalten ist, und (iii) zur Anfertigung einer Kopie der Software in maschinenlesbarer Form sowie einer Kopie der Dokumentation ausschließlich zu Sicherungszwecken. Diese Lizenz darf nicht unterlizenziert werden und ist nur auf eine Person oder Institution übertragbar, an die Sie die Eigentumsrechte des gesamten Cisco Produkts, das die Software bzw. das vollständige Softwareprodukt enthält, übertragen, vorausgesetzt, dass Sie alle Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung auf Dauer übertragen und keine vollständigen Kopien oder Teilkopien der Software behalten und der Empfänger den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmt.
Unter den Begriff „Dokumentation“ fallen die gesamte Dokumentation und alle zugehörigen Materialien, die Cisco Ihnen gemäß dieser Vereinbarung bereitstellt.
Lizenzbeschränkungen. Sofern diese Vereinbarung keine anderslautende Regelung enthält, ist es Ihnen untersagt, (i) Kopien der Software oder der zugehörigen Dokumentation zu erstellen oder zu verbreiten oder die Software oder Dokumentation auf elektronischem Weg von einem Computer an einen anderen bzw. über ein Netzwerk zu übertragen, (ii) die Software oder die zugehörige Dokumentation zu bearbeiten, zusammenzuführen, zu bearbeiten, anzupassen, zu entschlüsseln oder zu übersetzen oder die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig auf eine frei lesbare Form zu reduzieren (außer im Rahmen der ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmungen, unbeschadet dieser Regelung), (iii) die Software oder die zugehörige Dokumentation freizugeben, zu verkaufen, zu vermieten, zu leasen oder unterzulizenzieren, (iv) die Software zu modifizieren oder von der Software abgeleitete Werke zu entwickeln, (v) beim Erstellen einer Sicherungskopie der Software und Dokumentation die Urheberrechts- und sonstigen eigentumsrechtlichen Verweise, die sich auf der Originalsoftware und -dokumentation befinden, ganz oder teilweise auszulassen, (vi) die Software zur Leitung eines Geschäftsnetzwerks mit mehr als 8 Computern einzusetzen, (vii) die Software in einer Wettbewerbssituation zur Evaluierung zu verwenden, einschließlich der Entwicklung von Konkurrenzsoftware, (viii) soweit nach geltendem Recht zulässig, die Software abzutreten, unterzulizenzieren oder anderweitig zu übertragen, es sei denn, der potenzielle Empfänger erklärt sich ausdrücklich mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.
Die Software und Dokumentation enthalten Geschäftsgeheimnisse und/oder urheberrechtlich geschützte Materialien von Cisco oder seinen Zulieferern. Sie dürfen solche Geschäftsgeheimnisse oder urheberrechtlich geschützten Materialien in keiner Form einem Dritten gegenüber offen legen oder zur Verfügung stellen.
Falls Sie diese Vereinbarung nicht einhalten, erlischt die Ihnen gewährte Lizenz unverzüglich automatisch. In diesem Fall müssen Sie sofort (i) die Verwendung des Cisco Produkts, in das die Software integriert ist, einstellen oder (ii) die Software deinstallieren und alle Kopien der Software sowie der Dokumentation vernichten, falls die Software separat erworben wurde. Alle übrigen Rechte beider Parteien sowie alle anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung bestehen nach dem Erlöschen der Lizenz fort.
Eigentümer. Die Software und Dokumentation werden unter Lizenz zur Verfügung gestellt und nicht von Cisco und den in Anhang 3 genannten relevanten Dritten an Sie verkauft. Cisco und seine Lizenzgeber behalten sich alle Rechte, Rechtsansprüche und Nutzungsrechte, einschließlich der Urheber- und geistigen Eigentumsrechte, im Zusammenhang mit der Software und Dokumentation sowie aller ihrer Kopien und Teile vor. Alle Ihnen nicht im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Cisco und seinen Lizenzgebern vorbehalten. Die Verwendung eines von einer anderen juristischen Person als Cisco bereitgestellten Softwareprodukts, das gegebenenfalls von Cisco empfohlen wurde, unterliegt der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung des betreffenden Softwareprodukts.
Links und Werbung. Cisco bietet in der Software möglicherweise Links zu Websites oder Softwareprodukten von Dritten an, die sich unserer Kontrolle entziehen. Cisco schließt im Hinblick auf die Qualität, Eignung, Funktionalität oder Gesetzmäßigkeit von Sites oder Produkten, zu denen eventuell Links bereitgestellt werden, jegliche Zusicherungen aus, und Sie verzichten hiermit auf jegliche Ansprüche, die Sie im Zusammenhang mit derartigen Sites oder Softwareprodukten Dritter gegenüber Cisco erheben könnten. Ihre Korrespondenz oder Geschäftsbeziehungen mit Werbetreibenden bzw. die Teilnahme an deren Werbeaktionen, auf die Sie über die Software stoßen, sowie alle anderen Bedingungen, Gewährleistungen oder Zusicherungen im Zusammenhang mit solchen Geschäftsbeziehungen beschränken sich allein auf Sie und diese Werbetreibenden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Cisco keinerlei Haftung für etwaige Verluste oder Schäden jeglicher Art infolge solcher Geschäftsbeziehungen oder der Präsenz solcher Werbetreibenden in Cisco Software übernimmt.
Datenerfassung und -verarbeitung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Cisco und/oder seine Tochterunternehmen möglicherweise von Zeit zu Zeit Daten zu Ihrem Produkt und/oder der Software von Cisco und Ihrer Nutzung derselben erfassen und verarbeiten, (i) damit Cisco Ihnen Aktualisierungen zur Verfügung stellen kann; (ii) um sie bei der Verwendung des Produkts und/oder der Software zu unterstützen, (iii) um sicherzustellen, dass die Nutzung Ihres Produkts und/oder der Software von Cisco den Bestimmungen dieser Vereinbarung entspricht; (iv) damit Cisco die Bereitstellung seiner Technologieprodukte und -dienste für Sie und andere Kunden von Cisco optimieren kann; (v) um Berichte zum Zustand des Netzwerks bereitzustellen, einschließlich Netzwerkverkehr und Verwendung von Anwendungen; (vi) damit Cisco alle Bestimmungen etwaiger Vereinbarungen mit Drittparteien in Bezug auf Ihr Produkt und/oder die Software von Cisco einhalten kann; und/oder (vii) damit Cisco alle geltenden Gesetze und/oder Bestimmungen sowie Vorgaben von Aufsichts- und Regierungsbehörden erfüllen kann. Cisco und/oder seine Tochterunternehmen dürfen diese Daten erfassen und verarbeiten, müssen aber gewährleisten, dass dadurch keine Rückschlüsse auf Ihre Identität gezogen werden können.
Einige Softwareprogramme bieten eine Berichtsfunktion, mit der Sie die Aktivitäten von Heim- oder Geschäftscomputern, auf denen die Software ausgeführt wird, überwachen können. Sie müssen diese Funktion aktivieren, wenn Sie Berichte erhalten möchten. Wenn Sie die Berichtsfunktion aktivieren, erklären Sie sich mit Folgendem einverstanden: (a) Die Software verfolgt und überwacht zu Hause oder im Büro die folgenden Komponenten und Aktivitäten: Netzwerkverkehr (z. B. Megabyte pro Stunde), Verwendung von Anwendungen (während der Arbeit mit dem Computer wird nachvollzogen, welche Fenster wie lange im Vordergrund stehen) und Internetnutzung. (b) Die obigen Daten werden für alle Computer, auf denen die Berichtsfunktion aktiviert ist, regelmäßig an Server von Cisco und/oder einen Dritten übermittelt, solange der Computer mit dem Internet verbunden ist. Diese Daten werden der E-Mail-Adresse, die Sie bei der Aktivierung der Berichtsfunktion angegeben haben, zugeordnet und zusammen mit dieser Adresse gespeichert. Sie werden in Berichtsform zusammengefasst und an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. (c) Jeder Computer im Netzwerk, auf dem die Software ausgeführt wird, kann jeden anderen Computer (im gleichen primären Netzwerk) aktivieren, damit er bei der Berichterstellung berücksichtigt wird. Bei Aktivierung eines Computers wird auf diesem Computer der Hinweis angezeigt, dass er überwacht wird. Solange dieser Computer aktiviert ist, wird sein Benutzer jedes Mal, wenn die Software gestartet wird, darauf hingewiesen, dass er von der Berichtsfunktion überwacht wird. Jeder Computer im Netzwerk, auf dem die Software installiert ist, kann die Berichtsfunktion für andere Computer aktivieren oder deaktivieren.
Darüber hinaus erfasst und speichert Cisco u. U. detaillierte Informationen über Ihre Netzwerkkonfiguration und -nutzung, um Ihnen technische Unterstützung leisten zu können. Diese Informationen werden Ihnen nur dann zugeordnet, wenn Sie dem Support-Mitarbeiter, der Sie bei einem Problem unterstützt, eine eindeutige ID-Nummer mitteilen. Die eindeutige ID wird bei der Installation auf dem Computer nach dem Zufallsprinzip generiert und unterliegt vollständig Ihrer Kontrolle.
Mit der Verwendung des Produkts und/oder der Software von Cisco erteilen Sie Cisco und/oder seinen Tochterunternehmen die Genehmigung zur Erfassung und Nutzung dieser Daten; Kunden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stimmen zu, dass diese Informationen an Standorte außerhalb des EWR weitergegeben werden dürfen. Die Erfassung und Verwendung aller mit dem Produkt und/oder der Software von Cisco erhobenen Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzpolitik, die unter der Datenschutzerklärung eingesehen werden kann. Mit Ihrer Entscheidung für die Verwendung des Produkts und/oder der Software von Cisco signalisieren Sie Ihr Einverständnis mit den Bestimmungen der Datenschutzpolitik von Cisco. Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung aufmerksam durch, und prüfen Sie auf der oben angegebenen Website, ob eine aktuellere Erklärung vorliegt.
Software-Aktualisierungen etc. Wenn die Software Aktualisierungen zulässt, können Sie jederzeit wählen, ob Sie diese automatisch oder manuell erhalten möchten. Wenn Sie sich für manuelle Aktualisierungen entschieden haben oder gar keine Aktualisierungen sowie Aktualisierungsnachrichten erhalten möchten, ist Ihr Produkt und/oder die Software von Cisco ggf. nicht mehr vor Sicherheitsbedrohungen geschützt und/oder einige Funktionen Ihres Produkts und/oder der Software stehen eventuell nicht mehr zur Verfügung. In einigen Fällen nimmt Cisco automatische Aktualisierungen vor, um Gesetzesänderungen zu entsprechen, rechtliche oder sicherheitstechnische Bestimmungen sowie behördliche Vorgaben zu erfüllen oder um die Bedingungen von Vereinbarungen mit Dritten in Bezug auf das Produkt und/oder die Software einzuhalten. Sie werden über alle Ihnen zur Verfügung stehenden Aktualisierungen informiert. Die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gelten für alle Aktualisierungen, es sei denn, die Aktualisierung ist mit einer separaten Lizenz ausgestattet. In diesem Fall gelten die Bedingungen der betreffenden Lizenz.
Laufzeit und Beendigung. Sie können diese Lizenz jederzeit beenden, indem Sie alle Kopien der Software und Dokumentation vernichten. Ihre Rechte im Rahmen dieser Lizenz werden automatisch und ohne Ankündigung durch Cisco beendet, wenn Sie gegen eine Vertragsbestimmung verstoßen.
Beschränkte Gewährleistung. Zudem sichert Cisco Ihnen zu, dass jeder beliebige Datenträger, auf dem die Software u. U. bereitgestellt wird, bei normaler Verwendung keine Material- oder Verarbeitungsfehler aufweist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum und endet nach neunzig (90) Tagen. Im Rahmen der vorliegenden eingeschränkten Gewährleistung beschränken sich Ihre Rechtsmittel und der Haftungsumfang von Cisco auf Folgendes: Cisco kann nach eigenem Ermessen (a) das Softwaremedium reparieren oder (b) Ihnen den Kaufpreis des Softwaremediums erstatten.
SOWEIT NICHT GESETZLICH UNTERSAGT, SIND ALLE KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUF DIE DAUER DER GEWÄHRLEISTUNGSFRIST BESCHRÄNKT. JEGLICHE WEITEREN BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN SOWOHL AUSDRÜCKLICHER ALS AUCH KONKLUDENTER ART WERDEN AUSGESCHLOSSEN. Einige Rechtsprechungen gestatten keine Beschränkungen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer einer konkludenten Gewährleistung; die oben genannte Beschränkung findet daher u. U. auf Sie keine Anwendung. Die vorliegende eingeschränkte Gewährleistung sichert Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte zu. Darüber hinaus stehen Ihnen je nach Rechtsprechung u. U. weitere Rechte zu.
Haftungsausschluss. SOWEIT NICHT GESETZLICH UNTERSAGT, SCHLIESST CISCO JEGLICHE HAFTUNG FÜR VERLOREN GEGANGENE DATEN, EINKOMMENS- BZW. GEWINNEINBUSSEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN BESONDERER, INDIREKTER, MITTELBARER, ZUFÄLLIGER ODER BESTRAFENDER ART AUS, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT DES PRODUKTS, DER SOFTWARE ODER JEGLICHEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM PRODUKT ODER DER SOFTWARE ANGEBOTENEN DIENSTES ERGEBEN ODER MIT DIESER ZUSAMMENHÄNGEN, UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE (EINSCHLIESSLICH NACHLÄSSIGKEIT), AUCH WENN CISCO ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. SOWEIT NICHT GESETZLICH UNTERSAGT, IST DIE HAFTUNG VON CISCO STETS AUF DEN FÜR DAS PRODUKT BEZAHLTEN BETRAG BESCHRÄNKT. Die oben genannten Beschränkungen kommen auch dann zur Anwendung, wenn eine in der vorliegenden eingeschränkten Gewährleistung aufgeführte Gewährleistung oder Zusicherung ihren wesentlichen Zweck verfehlt.
Technischer Support. Die vorliegende eingeschränkte Gewährleistung ist weder ein Dienstleistungs- noch ein Supportvertrag. Aktuelle Informationen zum Leistungsumfang sowie Richtlinien (inklusive Preise für Support-Dienstleistungen) des technischen Supports von Cisco finden Sie unterwww.linksysbycisco.com/support.
Export. Software, einschließlich technischer Daten, kann den Ausfuhrbeschränkungen und Exportvorschriften der USA und/oder den Export- oder Importvorschriften anderer Länder unterliegen. Sie erklären sich damit einverstanden, sich an diese Gesetze und Vorschriften zu halten.
Rechte Mitarbeiter der US-Regierung. Die Software und Dokumentation sind entsprechend 48 CFR § 2.101 und 48 CFR § 12.212 kommerzielle Produkte. Alle der US-Regierung angehörenden Benutzer erwerben die Software und Dokumentation gemäß dieser Vereinbarung nur mit den Rechten, die für nicht der Regierung angehörende Benutzer gelten. Durch die Verwendung der Software und/oder der Dokumentation erkennt die US-Regierung an, dass die Software und Dokumentation „kommerzielle Computersoftware“ bzw. „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation“ ist, und erklärt sich mit den in dieser Vereinbarung dargelegten Rechten und Einschränkungen einverstanden.
Allgemeine Bestimmungen. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien; die Anwendung kollisionsrechtlicher Vorschriften ist ausgeschlossen. Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenverkauf. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig. Diese Lizenzvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der Software dar und tritt an die Stelle aller abweichenden oder zusätzlichen Vereinbarungen.
Linksys, Cisco und das Cisco Logo sowie andere in der Software und Dokumentation enthaltenen Marken sind Marken oder eingetragene Marken von Linksys, Cisco, seinen Lizenzgebern bzw. Dritten. Es ist Ihnen untersagt, Marken, Handelsnamen, Produktnamen, Logos, Urheberrechts- und andere eigentumsrechtliche Vermerke, Kennzeichen, Symbole oder Beschriftungen aus der Software und Dokumentation zu entfernen oder zu ändern. Aufgrund dieser Vereinbarung haben Sie nicht das Recht, die Namen oder Marken von Cisco oder seinen Lizenzgebern zu verwenden.
ENDE ANHANG 1
Anhang 2
Network Magic – Funktionen
Network Magic – Lizenzbeschränkungen. Sofern diese Vereinbarung keine anderslautenden Bestimmungen enthält, ist es Ihnen nicht gestattet, die Network Magic Software auf Nicht-PC-Produkten zu installieren oder auszuführen, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, Webanwendungen, Set-Top-Boxen, Handheld-Geräte, Telefone, Web-Pad-Geräte oder andere Geräte, auf denen das Betriebssystem Microsoft Windows CE ausgeführt wird.
Servicebedingungen für Abonnementlizenzen. Diese Servicebedingungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie gemäß Ihrer Bestellung eine Abonnementlizenz für Network Magic erworben haben.
1. Network Magic – Kündigung. Sie können die Dienste jederzeit kündigen. Falls Sie die Dienste kündigen, ist Cisco nicht verpflichtet, Ihnen Produktaktualisierungen für Network Magic bereitzustellen. Soweit nicht nach geltendem Recht unzulässig, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Kündigung der Dienste Ihr einziges Rechtsmittel bei Streitfällen mit Cisco darstellt.
2. Änderungen. Cisco kann die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder den Preis, den Inhalt oder die Art der Dienste (einschließlich der Einstellung des Serviceprogramms) nach vorheriger Ankündigung ändern oder aufheben. Sollte Cisco eine dieser Bestimmungen ändern, können Sie den Dienst kündigen, indem Sie Cisco schriftlich unter www.networkmagic.com/support davon in Kenntnis setzen, dass Sie den Dienst abbestellen, die Software deinstallieren und die Nutzung des Dienstes einstellen. Cisco kann Mitteilungen per E-Mail oder über Network Magic bereitstellen oder Änderungen auf seiner Website veröffentlichen.
3. Benachrichtigung per E-Mail. Cisco kann Sie von Zeit zu Zeit per E-Mail über neue Produkte und Dienstleistungen informieren. Sie haben die Möglichkeit, über den in der E-Mail enthaltenen Link weitere Benachrichtigungen dieser Art zu deaktivieren. Cisco behält sich jedoch das Recht vor, Ihnen E-Mail-Nachrichten im Zusammenhang mit dem Dienst zuzustellen, solange Sie diesen abonnieren. Falls Sie keine weiteren E-Mail-Benachrichtigungen im Zusammenhang mit dem Dienst erhalten möchten, können Sie den Dienst kündigen, indem Sie Cisco schriftlich unter www.networkmagic.com/support davon in Kenntnis setzen, dass Sie den Dienst abbestellen, die Software deinstallieren und die Nutzung des Dienstes einstellen.
4. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR DIENSTE. SOWEIT NICHT NACH GELTENDEM RECHT UNZULÄSSIG, WERDEN DIE DIENSTE OHNE MÄNGELGEWÄHR IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND CISCO UND SEINE ZULIEFERER SCHLIESSEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN, KONKLUDENTEN UND SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER DIENSTE AUS, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER, DES EIGENTUMSRECHTS, DES UNGESTÖRTEN BESITZES, DER QUALITÄT UND GENAUIGKEIT. CISCO GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DER DIENST FEHLERFREI IST ODER UNUNTERBROCHEN FUNKTIONIERT.
ENDE VON ANHANG 2
Anhang 3
Open Source und Lizenzen von Dritten
Wenn dieses Produkt von Cisco unter Version 2 der „GNU General Public License“ lizenzierte Software enthält, so unterliegt diese Open Source-Software den in Anhang 3-A aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen aus Anhang 3-A sind der folgenden Website entnommen: http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten;
Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
Vorwort
Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen (General Public Licenses, GPL) sollen sicherstellen, dass Sie dazu in der Lage sind, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), dass Sie die Software im Quelltext erhalten oder den Quelltext auf Wunsch bekommen können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und dass Sie über Ihre Rechte informiert sind.
Zum Schutz Ihrer Rechte sind Einschränkungen erforderlich, die es einem untersagen, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zum Verzicht auf die Rechte aufzufordern. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie bearbeiten.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu bearbeiten.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüber hinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizenzieren – mit dem Ergebnis, dass das Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für freie Nutzung durch jedermann lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung.
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, bei dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Werk unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im Folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als „das Programm“ bezeichnet; die Formulierung „auf dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet das Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.) Jeder Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie“ bezeichnet.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch die Ausführung des Programms erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie Sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und des Weiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den physischen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für die Bibliothek anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon bearbeiten, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen gemäß den Bestimmungen aus Abschnitt 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
a) Sie müssen dafür sorgen, dass die bearbeiteten Dateien einen gut sichtbaren Vermerk tragen, der auf die von Ihnen vorgenommene Änderung und deren Datum hinweist.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Werk, welches das Programm oder Teile davon vollständig oder teilweise enthält bzw. vollständig oder teilweise von dem Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, als Ganzes gemäß den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung ohne Gebühr für alle Dritten lizenziert wird.
c) Wenn das bearbeitete Programm bei seiner Ausführung in der Regel Befehle einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass es beim Start für eine solche interaktive Verwendung eine Meldung druckt oder ausgibt. Diese Meldung muss einen entsprechenden Vermerk zum Urheberrecht enthalten und deutlich machen, dass es keine Gewährleistung gibt (oder andernfalls, dass Sie Garantie leisten); außerdem muss der Benutzer darüber informiert werden, dass er das Programm gemäß diesen Bedingungen verbreiten kann und wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben.)
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet wurden und objektiv als unabhängige und eigenständige Werke zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Genehmigungen für weitere Lizenznehmer sich somit auf das gesamte Ganze erstrecken – und daher auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr besteht die Absicht darin, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken auszuüben, die auf dem Programm basieren oder unter seiner Verwendung zusammengestellt worden sind.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Verbreitungsmedium dieses andere Werk nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein nach Abschnitt 2 auf dem Programm basierendes Werk) als Objektcode oder in ausführbarer Form gemäß den Bedingungen aus Abschnitt 1 und 2 kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, Sie befolgen eine der folgenden Vorgehensweisen:
a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verbreitung unter den Bedingungen des Abschnitts 1 und 2 erfolgen muss. Oder:
b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zur Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den physischen Kopiervorgang anfallen –, wobei der Quellcode gemäß den Bedingungen des Abschnitts 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird; oder
c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für die nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur dann, wenn Sie das Programm als Objektcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Der Quellcode für ein Werk bezeichnet die Form des Werkes, in der bevorzugt Änderungen vorgenommen werden. Bei ausführbaren Programmen bezeichnet „der vollständige Quellcode“ den Quellcode aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien sowie die zur Kompilierung und Installation des ausführbaren Programms verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verbreitete Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise entweder als Quelltext oder in binärer Form zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Compiler, Kern usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zur ausführbaren Datei.Wenn die Verbreitung einer ausführbaren Datei oder eines Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, bearbeiten, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Bearbeitung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre in dieser Lizenz gewährten Rechte. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen nur diese Lizenz das Recht, das Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu bearbeiten oder zu verbreiten. Wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind solche Handlungen gesetzlich verboten. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) bearbeiten oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung des Programms oder eines darauf basierenden Werkes.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu bearbeiten. Sie dürfen die Inanspruchnahme der hierin zugestandenen Rechte durch den Empfänger nicht weiter einschränken. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn beispielsweise die lizenzgebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch alle Personen, die direkt oder indirekt von Ihnen Kopien erhalten, durch eine Patentlizenz nicht gestattet ist, besteht die einzige Möglichkeit, die Anforderungen der Patentlizenz und dieser Lizenz zu erfüllen, darin, die Verbreitung des Programms vollkommen zu unterlassen.
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Abschnitt seinem Sinne nach angewendet werden; im Übrigen soll dieser Abschnitt als Ganzes gelten.
Zweck dieses Abschnitts ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Copyright-Inhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen nicht ausgeschlossenen Staaten erlaubt ist. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Beschränkung, so als wäre sie darin schriftlich festgehalten.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Diese neuen Versionen entsprechen im Prinzip der gegenwärtigen Version, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in dem Programm die Versionsnummer dieser Lizenz angegeben wird, die für sie und „jede folgende Version“ gültig ist, haben Sie die Wahl, die Bedingungen dieser Version oder jeder folgenden, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn in dem Programm keine Lizenzversionsnummer angegeben wird, können Sie jede beliebige von der Free Software Foundation veröffentlichte Version auswählen.
10. Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind, bitten Sie den Autor schriftlich um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, GIBT ES FÜR DIESES PROGRAMM KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DA ES KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM WIE BESEHEN ZUR VERFÜGUNG, OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT AUSSCHLIESSLICH BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, LIEGEN DIE KOSTEN FÜR EINEN NOTWENDIGEN SERVICE, EINE REPARATUR ODER KORREKTUR BEI IHNEN.
12. IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN COPYRIGHT-INHABER ODER EIN DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT BEARBEITET UND/ODER VERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER BESONDERER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN, ODER DER INKOMPATIBILITÄT DES PROGRAMMS MIT IRGENDEINEM ANDEREN PROGRAMM), SELBST WENN DIESER COPYRIGHT-INHABER ODER DIESER DRITTE VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST.
ENDE DER BEDINGUNGEN
ENDE VON ANHANG 3-A
Anhang 3-B
Wenn dieses Produkt von Cisco unter Version 2.1 der „GNU Lesser General Public License“ lizenzierte Software enthält, so unterliegt diese Open Source-Software den in Anhang 3-B aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen aus Anhang 3-B sind der folgenden Website entnommen: http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.html
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch untersagt.
[Dies ist die erste veröffentliche Version der Lesser GPL. Sie zählt auch als Nachfolgerversion von Version 2 der GNU Library Public License und trägt daher die Versionsnummer 2.1.]
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind so konzipiert, dass Sie keine Berechtigung erhalten, sie weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu wird es Ihnen in GNU General Public Licenses gestattet, freie Software beliebig freizugeben und zu ändern. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sie allen Benutzern zur Verfügung steht.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License, bezieht sich auf einige, speziell ausgewiesene Softwarepakete (in der Regel Bibliotheken) der Free Software Foundation und anderer Autoren, die sich für die Verwendung dieser Lizenz entschieden haben. Sie können diese Lizenz ebenfalls verwenden, wir raten Ihnen jedoch, zunächst auf der Grundlage der nachstehenden Erläuterungen abzuwägen, ob sich diese Lizenz oder die gewöhnliche General Public License im Einzelfall als bessere Strategie erweist.
Der Begriff „freie Software“ bezieht sich auf die Freiheit, diese zu verwenden, und nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen (General Public Licenses, GPL) sollen sicherstellen, dass Sie dazu in der Lage sind, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quelltext erhalten bzw. den Quelltext auf Wunsch bekommen, dass Sie die Software ändern und Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und dass Sie über Ihre Rechte informiert sind.
Zum Schutz Ihrer Rechte sind Einschränkungen erforderlich, die es Distributoren untersagen, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zum Verzicht auf diese Rechte aufzufordern. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek verbreiten oder sie bearbeiten.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien der Bibliothek verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie einen anderen Code mit der Bibliothek verknüpfen, müssen Sie den Empfängern vollständige Objektdateien zur Verfügung stellen, sodass diese sie mit der Bibliothek neu verknüpfen können, nachdem Sie die Bibliothek geändert und neu kompiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu bearbeiten.
Zum Schutz jedes Distributors möchten wir verdeutlichen, dass auf die freie Bibliothek keine Garantie gewährt wird. Außerdem sollten sich die Empfänger dessen bewusst sein, dass sie, falls die Bibliothek durch eine andere Person geändert und weitergegeben wurde, nicht über die Originalversion verfügen, sodass das Ansehen des Autors der Originalversion nicht durch Probleme geschädigt wird, die u. U. von anderen hervorgerufen wurden.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten hiermit sicherstellen, dass ein Unternehmen die Rechte der Benutzer eines freien Programms durch den Erwerb einer restriktiven Lizenz von einem Patentinhaber nicht effektiv beschränken kann. Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz der vollständigen, in dieser Lizenz angegebenen Verwendungsfreiheit entspricht.
Ein Großteil der GNU-Software, einschließlich einiger Bibliotheken, ist durch die gewöhnliche GNU General Public License abgedeckt. Diese Lizenz, die GNU Lesser General Public License, bezieht sich auf bestimmte ausgewiesene Bibliotheken und unterscheidet sich von der gewöhnlichen General Public License. Diese Lizenz wird für bestimmte Bibliotheken verwendet, um das Verknüpfen dieser Bibliotheken mit nicht-freien Programmen zu gestatten.
Wenn ein Programm entweder statisch oder unter Verwendung einer gemeinsam verwendeten Bibliothek mit einer Bibliothek verknüpft wird, stellt die Kombination dieser zwei Komponenten aus rechtlicher Sicht als Ableitung der Originalbibliothek ein kombiniertes Werk dar. Bei der gewöhnlichen General Public License ist eine solche Verknüpfung deshalb nur dann gestattet, wenn die gesamte Kombination ihren Freiheitskriterien entspricht. Bei der Lesser General Public License gelten für das Verknüpfen anderer Codes mit der Bibliothek weniger strikte Kriterien.
Diese Lizenz wird als „Lesser“ General Public License bezeichnet, da durch sie die Freiheit des Benutzers in geringerem Maß als durch die gewöhnliche General Public License geschützt wird (engl.: „less“ = geringer). Außerdem bietet sie den Programmierern anderer freier Software weniger Vorteile im Vergleich mit konkurrierenden nicht-freien Programmen. Aufgrund dieser Nachteile verwenden wir für viele Bibliotheken die gewöhnliche General Public License. Die Lesser License erweist sich unter besonderen Umständen jedoch als vorteilhaft.
In seltenen Fällen besteht die Notwendigkeit, eine Bibliothek für größtmöglichen Zugriff verfügbar zu machen, sodass sie zu einer Art Industriestandard wird. Um dies zu erreichen, muss nicht-freien Programmen Zugriff auf die Bibliothek gewährt werden. Es kommt häufig vor, dass eine freie Bibliothek dieselbe Funktion wie weit verbreitete nicht-freie Bibliotheken erfüllt. In einem solchen Fall lohnt es sich nicht, die freie Bibliothek auf ausschließlich freie Software zu beschränken; deshalb wird die Lesser General Public License verwendet.
In anderen Fällen wird durch die Berechtigung, eine bestimmte Bibliothek in nicht-freien Programmen zu verwenden, einer größeren Anzahl von Benutzern die Verwendung freier Software in großem Umfang ermöglicht. So wird z. B. durch die Berechtigung, die GNU C Library in nicht-freien Programmen zu verwenden, weitaus mehr Benutzern die Verwendung des gesamten GNU-Betriebssystems sowie seiner Variante, des GNU/Linux-Betriebssystems ermöglicht.
Obwohl die Freiheit des Benutzers durch die Lesser General Public License weniger geschützt ist, stellt diese jedoch sicher, dass der Benutzer eines mit der Bibliothek verknüpften Programms über die Freiheit und Mittel verfügt, dieses Programm mithilfe einer geänderten Version der Bibliothek auszuführen.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung. Beachten Sie den Unterschied zwischen einem „Werk, das auf der Bibliothek basiert“ und einem „Werk, das die Bibliothek verwendet“. Ersteres enthält von der Bibliothek abgeleiteten Code, während letzteres zwecks Ausführung mit der Bibliothek kombiniert werden muss.
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG
0. Diese Lizenzvereinbarung bezieht sich auf alle Softwarebibliotheken und Programme, die einen vom Copyright-Inhaber oder von einer anderen autorisierten Partei eingefügten Hinweis enthalten, wonach sie unter den Bedingungen der Lesser General Public License (auch als „diese Lizenz“ bezeichnet) verteilt werden dürfen. Jeder Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie“ bezeichnet.
Als „Bibliothek“ wird eine Sammlung von Softwarefunktionen und/oder -daten bezeichnet, die so bearbeitet werden, dass sie mit Anwendungsprogrammen (die einige dieser Funktionen und Daten verwenden) in geeigneter Weise zu ausführbaren Dateien verbunden werden.
Der im Folgenden verwendete Begriff „Bibliothek“ bezieht sich auf alle Softwarebibliotheken und Werke, die unter diesen Bedingungen verteilt werden. Ein „Werk, das auf der Bibliothek basiert“ bezeichnet entweder die Bibliothek oder ein beliebiges, gemäß dem Urheberrechtsgesetz abgeleitetes Werk, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder einen Teil davon enthält, entweder wortgetreu oder mit Änderungen und/oder direkt in eine andere Sprache übersetzt. (Im Folgenden wird die Übersetzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung“ eingestuft.)
Der „Quellcode“ für ein Werk bezeichnet die Form des Werkes, in der bevorzugt Änderungen vorgenommen werden. Bei einer Bibliothek umfasst der vollständige Quelltext den gesamten Quelltext aller enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien sowie die zur Steuerung der Kompilierung und Installation der Bibliothek verwendeten Skripte.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Programmausführung mit Verwendung der Bibliothek wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben eines solchen Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt (unabhängig von der Verwendung der Bibliothek in einem Tool, mit dem das Programm geschrieben wird). Ob dies zutrifft, hängt von dem jeweiligen Zweck ab, den die Bibliothek und das die Bibliothek verwendende Programm erfüllen.
1. Sie können wortgetreue Kopien des gesamten Quellcodes der Bibliothek nach dem Erhalt in jedem beliebigen Medium kopieren und verteilen, vorausgesetzt, dass Sie jede Kopie gut sichtbar mit einem entsprechenden Copyright-Hinweis und Haftungsausschluss versehen. Behalten Sie alle Hinweise bei, die sich auf diese Lizenz und die Nichtgewährung einer Garantie beziehen und legen Sie der verteilten Bibliothek eine Kopie dieser Lizenz bei.
Sie dürfen für den physischen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für die Bibliothek anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder eines Teils davon bearbeiten, wodurch ein auf der Bibliothek basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen gemäß den Bestimmungen aus Abschnitt 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
a) Das bearbeitete Werk muss ebenfalls eine Softwarebibliothek darstellen.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass die bearbeiteten Dateien einen gut sichtbaren Vermerk tragen, der auf die von Ihnen vorgenommene Änderung und deren Datum hinweist.
c) Sie müssen dafür sorgen, dass alle Drittparteien gemäß den Bedingungen dieser Lizenz gebührenfreie Lizenzen für das gesamte Werk erhalten.
d) Wenn sich eine Einrichtung in der bearbeiteten Bibliothek auf eine von einem Anwendungsprogramm bereitgestellte Funktion oder Datentabelle bezieht, das diese Einrichtung verwendet, und nicht auf ein beim Aufrufen der Einrichtung zugelassenes Argument, müssen Sie in gutem Glauben handeln und sicherstellen, dass die Einrichtung weiterhin funktionstüchtig ist, auch wenn die Anwendung keine Funktion oder Tabelle bereitstellt, und ihren Zweck gemäß den Bedingungen erfüllt.
(So hat z. B. eine Funktion in einer Bibliothek zum Berechnen von Quadratwurzeln einen Zweck, der unabhängig von der Anwendung eindeutig definiert ist. Deshalb erfordert Absatz 2d, dass jegliche von der Anwendung gelieferte Funktion oder Tabelle, die von dieser Funktion verwendet wird, optional sein muss: Wenn sie von der Anwendung nicht geliefert wird, muss die Quadratwurzelfunktion weiterhin Quadratwurzeln berechnen.)
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von der Bibliothek abgeleitet wurden und objektiv als unabhängige und eigenständige Werke zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen, deren Genehmigungen für weitere Lizenznehmer sich somit auf das gesamte Ganze erstrecken – und daher auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnitts, Rechte in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr besteht die Absicht darin, das Recht zur Kontrolle der Verbreitung von abgeleiteten oder kollektiven, auf der Bibliothek basierenden Werken auszuüben.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Werkes, das nicht auf der Bibliothek basiert (oder mit einem auf der Bibliothek basierenden Werk) auf ein- und demselben Speicher- oder Verbreitungsmedium dieses andere Werk nicht in den Gültigkeitsbereich dieser Lizenz.
3. Sie möchten möglicherweise die Bedingungen der gewöhnlichen GNU General Public License anstelle der Bedingungen dieser Lizenz auf eine bestimmte Kopie der Bibliothek anwenden. Dazu müssen Sie alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz beziehen, so ändern, dass sie sich auf die gewöhnliche GNU General Public License, Version 2, anstelle dieser Lizenz beziehen. (Wenn bereits eine neuere Version der gewöhnlichen GNU General Public License erschienen ist, können Sie auf Wunsch stattdessen diese Version angeben.) Nehmen Sie in diesen Hinweisen keine weiteren Änderungen vor.
Sobald diese Änderung in einer bestimmten Kopie vorgenommen wurde, kann sie für diese Kopie nicht rückgängig gemacht werden, sodass die gewöhnliche GNU General Public License für alle nachfolgenden Kopien und alle von dieser Kopie abgeleiteten Werke gilt.
Diese Option erweist sich als nützlich, wenn Sie einen Teil des Codes der Bibliothek in ein Programm kopieren möchten, das keine Bibliothek darstellt.
4. Sie dürfen die Bibliothek (oder einen Teil bzw. eine Ableitung davon, siehe Abschnitt 2) als Objektcode oder in ausführbarer Form gemäß den Bedingungen aus Abschnitt 1 und 2 kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, Sie liefern den vollständigen zugehörigen und maschinenlesbaren Quelltext mit, der unter den Bedingungen aus Abschnitt 1 und 2 auf einem für den Softwareaustausch üblicherweise verwendeten Medium verbreitet werden muss.
Wenn die Verbreitung einer ausführbaren Datei oder eines Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
5. Ein Programm, das keine Ableitung eines Teils der Bibliothek enthält, jedoch für die Verwendung mit der Bibliothek entwickelt wurde, da es mit der Bibliothek kompiliert oder verknüpft ist, wird als „Werk, das die Bibliothek verwendet“ bezeichnet. Ein solches Werk stellt in sich kein von der Bibliothek abgeleitetes Werk dar und befindet sich deshalb außerhalb des Gültigkeitsbereichs dieser Lizenz.
Durch das Verknüpfen eines „Werkes, das die Bibliothek verwendet“ mit der Bibliothek wird jedoch eine ausführbare Datei erstellt, die eine Ableitung der Bibliothek darstellt (da es Teile der Bibliothek enthält) und nicht ein „Werk, das die Bibliothek verwendet“. Deshalb ist die ausführbare Datei durch diese Lizenz abgedeckt. In Abschnitt 6 werden die Bedingungen für die Verbreitung solcher ausführbarer Dateien genannt.
Wenn ein „Werk, das die Bibliothek verwendet“ Material von einer Kopfzeilendatei verwendet, die Teil der Bibliothek ist, ist der Objektcode des Werkes u. U. ein abgeleitetes Werk der Bibliothek, auch wenn es der Quellcode nicht ist. Ob dies zutrifft, ist besonders wichtig, wenn das Werk ohne die Bibliothek verknüpft werden kann oder wenn das Werk selbst eine Bibliothek ist. Der Schwellenwert dazu ist gesetzlich nicht exakt festgelegt.
Wenn eine solche Objektdatei nur numerische Parameter, Datenstruktur-Layouts und -Akzessoren sowie kleine Makros und kleine Inline-Funktionen (höchstens zehn Zeilen Länge) verwendet, ist die Verwendung der Objektdatei nicht eingeschränkt, ungeachtet dessen, ob sie rechtlich ein abgeleitetes Werk darstellt. (Für ausführbare Dateien, die diesen Objektcode sowie Teile der Bibliothek enthalten, gilt weiterhin Abschnitt 6.)
Falls es sich anderenfalls bei dem Werk um eine Ableitung der Bibliothek handelt, können Sie den Objektcode für das Werk unter den Bedingungen aus Abschnitt 6 verbreiten. Für alle ausführbaren Dateien, die dieses Werk enthalten, gilt ebenfalls Abschnitt 6, gleichgültig, ob sie direkt mit der Bibliothek verknüpft sind oder nicht.
6. Als Ausnahme zu den obigen Abschnitten können Sie ebenso ein „Werk, das die Bibliothek verwendet“ mit der Bibliothek verbinden oder verknüpfen, somit ein Werk erstellen, das Teile der Bibliothek enthält, und dieses Werk unter beliebigen Bedingungen verteilen, vorausgesetzt, dass diese Bedingungen eine Änderung des Werkes für den Eigengebrauch des Kunden sowie Rückentwicklungen zur Fehlerbehebung bei solchen Änderungen zulassen.
Sie müssen jede Kopie des Werkes mit einem gut sichtbaren Hinweis versehen, dass darin die Bibliothek verwendet wird und dass deren Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt ist. Sie müssen eine Kopie dieser Lizenz zur Verfügung stellen. Wenn beim Ausführen des Werkes Copyright-Hinweise angezeigt werden, müssen Sie diesen den Copyright-Hinweis für die Bibliothek sowie einen Verweis auf die Kopie dieser Lizenz hinzufügen. Außerdem müssen Sie eine der folgenden Vorgehensweisen erfüllen:
a) Legen Sie dem Werk den vollständigen, entsprechenden und maschinenlesbaren Quellcode für die Bibliothek bei, einschließlich aller Änderungen, die im Werk, das gemäß den Bedingungen der obigen Abschnitte 1 und 2 verteilt werden muss, enthalten sind. Wenn es sich bei dem Werk um eine mit der Bibliothek verknüpfte ausführbare Datei handelt, fügen Sie das vollständige, maschinenlesbare „Werk, das die Bibliothek verwendet“ in Objektcode- und/oder Quellcodeform hinzu, sodass der Benutzer die Bibliothek bearbeiten und erneut zu einer geänderten ausführbaren Datei verknüpfen kann, die die geänderte Bibliothek enthält. (Es wird davon ausgegangen, dass der Benutzer, der den Inhalt von Definitionsdateien in der Bibliothek ändert, die Anwendung nicht unbedingt neu kompilieren kann, um die bearbeiteten Definitionen zu verwenden.)
b) Verwenden Sie einen geeigneten Mechanismus zur gemeinsamen Verwendung einer Bibliothek, um eine Verbindung zur Bibliothek herzustellen. Ein Mechanismus ist dann geeignet, wenn er (1) während der Laufzeit eine Kopie der bereits auf dem Computersystem des Benutzers vorhandenen Bibliothek verwendet und nicht Bibliotheksfunktionen in die ausführbare Datei kopiert, und wenn er (2) mit einer geänderten Version der Bibliothek ordnungsgemäß funktioniert, wenn der Benutzer eine solche installiert, solange die geänderte Version schnittstellenkompatibel mit der Version ist, mit der das Werk erstellt wurde.
c) Liefern Sie mit dem Werk ein schriftliches, mindestens drei Jahre gültiges Angebot, demselben Benutzer die im obigen Absatz 6a genannten Materialien gegen eine Gebühr zur Verfügung zu stellen, die die Kosten für diese Verbreitung nicht übersteigt.
d) Wenn die Verbreitung des Werkes über die Gewährung des Kopierzugriffs auf einen ausgewiesenen Speicherort erfolgt, gewähren Sie analogen Kopierzugriff auf die oben genannten Materialien am selben Speicherort.
e) Stellen Sie sicher, dass der Benutzer bereits eine Kopie dieser Materialien erhalten hat, bzw. dass Sie diesem Benutzer bereits eine Kopie gesendet haben.
Bei einer ausführbaren Datei muss die erforderliche Form des „Werkes, das die Bibliothek verwendet“ alle Daten und Hilfsprogramme enthalten, die für
die Reproduktion der ausführbaren Datei daraus erforderlich sind. Als besondere Ausnahme jedoch brauchen die zu verbreitenden Materialien nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise entweder als Quelltext oder in binärer Form zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Compiler, Kern usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zur ausführbaren Datei.
Es kann sein, dass diese Anforderung den Beschränkungen der Lizenz anderer gesetzlich geschützter Bibliotheken widerspricht, die im Lieferumfang des Betriebssystems in der Regel nicht enthalten sind. Ein solcher Widerspruch bedeutet, dass Sie diese nicht zusammen mit der Bibliothek in einer von Ihnen verbreiteten ausführbaren Datei verwenden können.
7. Sie können Bibliothekseinrichtungen, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellen, zusammen mit anderen Bibliothekseinrichtungen, die nicht durch diese Lizenz abgedeckt sind, in einer einzelnen Bibliothek anordnen und eine so kombinierte Bibliothek verbreiten, vorausgesetzt, dass die separate Verbreitung des auf der Bibliothek basierenden Werkes und der anderen Bibliothekseinrichtungen anderweitig gestattet ist und Sie die folgenden zwei Vorgehensweisen befolgen:
a) Liefern Sie die kombinierte Bibliothek mit einer Kopie desselben auf der Bibliothek basierenden Werkes, die mit keinen anderen Bibliothekseinrichtungen kombiniert
wurde. Diese muss unter den Bedingungen der obigen Abschnitte verbreitet werden.
b) Versehen Sie die kombinierte Bibliothek mit einem gut sichtbaren Hinweis darauf, dass es sich bei einem Teil davon um ein auf der Bibliothek basierendes Werk handelt, und geben Sie an, wo die mitgelieferte unkombinierte Form desselben Werkes verfügbar ist.
8. Sie dürfen die Bibliothek nicht vervielfältigen, bearbeiten, unterlizenzieren, verknüpfen oder verbreiten, sofern dies nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Bearbeitung, Unterlizenzierung, Verknüpfung oder Verbreitung der Bibliothek ist nichtig und beendet automatisch Ihre in dieser Lizenz gewährten Rechte. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
9. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen nur diese Lizenz das Recht, die Bibliothek oder von ihr abgeleitete Werke zu bearbeiten oder zu verbreiten. Wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind solche Handlungen gesetzlich verboten. Indem Sie die Bibliothek (oder ein darauf basierendes Werk) bearbeiten oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung der Bibliothek oder eines darauf basierenden Werkes.
10. Jedes Mal, wenn Sie die Bibliothek (oder ein darauf basierendes Werk) weiterverbreiten, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, die Bibliothek entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu bearbeiten. Sie dürfen die Inanspruchnahme der hierin zugestandenen Rechte durch den Empfänger nicht weiter einschränken. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
11. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Bibliothek unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie die Bibliothek folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn beispielsweise die lizenzgebührenfreie Weiterverbreitung der Bibliothek durch alle Personen, die direkt oder indirekt von Ihnen Kopien erhalten, durch eine Patentlizenz nicht gestattet ist, besteht die einzige Möglichkeit, die Anforderungen der Patentlizenz und dieser Lizenz zu erfüllen, darin, die Verbreitung der Bibliothek vollkommen zu unterlassen.
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Abschnitt seinem Sinne nach angewendet werden; im Übrigen soll dieser Abschnitt als Ganzes gelten.
Zweck dieses Abschnitts ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser Abschnitt hat einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Abschnitt soll deutlich klarstellen, was sich als Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
12. Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung der Bibliothek in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Copyright-Inhaber, der die Bibliothek unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geografische Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung nur innerhalb und zwischen nicht ausgeschlossenen Staaten erlaubt ist. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Beschränkung, so als wäre sie darin schriftlich festgehalten.
13. Die Free Software Foundation darf von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der Lesser General Public License veröffentlichen. Diese neuen Versionen entsprechen im Prinzip der gegenwärtigen Version, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in der Bibliothek die Versionsnummer dieser Lizenz angegeben wird, die für sie und „jede folgende Version“ gültig ist, haben Sie die Wahl, die Bedingungen entweder dieser Version oder jeder folgenden, von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn in der Bibliothek keine Lizenzversionsnummer angegeben wird, können Sie jede beliebige von der Free Software Foundation veröffentlichte Version auswählen.
14. Wenn Sie Teile der Bibliothek in anderen freien Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen für die Verbreitung anders lauten, bitten Sie den Autor schriftlich um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
15. SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, GIBT ES FÜR DIESE BIBLIOTHEK KEINE GEWÄHRLEISTUNG, DA SIE KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DIE BIBLIOTHEK WIE BESEHEN ZUR VERFÜGUNG, OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNG DER BIBLIOTHEK LIEGT AUSSCHLIESSLICH BEI IHNEN. SOLLTE SICH DIE BIBLIOTHEK ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, LIEGEN DIE KOSTEN FÜR EINEN NOTWENDIGEN SERVICE, EINE REPARATUR ODER KORREKTUR BEI IHNEN.
16. IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST IRGENDEIN COPYRIGHT-INHABER ODER EIN DRITTER, DER DIE BIBLIOTHEK WIE OBEN ERLAUBT BEARBEITET UND/ODER VERBREITET, IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALLGEMEINER ODER BESONDERER, ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT DER BIBLIOTHEK ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN, ODER DER INKOMPATIBILITÄT DER BIBLIOTHEK MIT IRGENDEINEM ANDEREN PROGRAMM), SELBST WENN DIESER COPYRIGHT-INHABER ODER DIESER DRITTE VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST.
ENDE DER BEDINGUNGEN
ENDE VON ANHANG 3-B
Anhang 3-C
OPENSSL-LIZENZ
Falls dieses Produkt von Cisco unter der OpenSSL-Lizenz lizenzierte Software enthält:
Dieses Produkt enthält von OpenSSL Project entwickelte Software zur Verwendung mit dem OpenSSL-Toolkit (http://www.openssl.org/).
Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com) geschrieben wurde.
Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) geschrieben wurde.
Außerdem gilt, dass diese Open Source-Software, wenn dieses Produkt von Cisco unter der OpenSSL-Lizenz lizenzierte Software enthält, den in Anhang 3-C aufgeführten Lizenzbedingungen unterliegt. Die Lizenzbedingungen aus Anhang 3-C sind der folgenden Website entnommen: http://www.openssl.org/source/license.html.
OpenSSL-Lizenz
---------------
/* ====================================================================
Copyright (c) 1998-2007 The OpenSSL Project. Alle Rechte vorbehalten.
Weitergabe und Verwendung in Originalform sowie binärer Form, mit oder ohne Änderungen, sind zu folgenden Bedingungen erlaubt:
1. Bei Weitergabe des Quellcodes müssen der oben aufgeführte Copyright-Hinweis, diese Liste an Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss unverändert aufgeführt werden.
2. Bei Weitergabe in binärer Form müssen der oben aufgeführte Copyright-Hinweis, diese Liste an Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen begleitenden Unterlagen angeführt werden.
3. Sämtliches Werbematerial, in dem die Funktionen oder Verwendung dieser Software aufgeführt sind, muss den folgenden Hinweis enthalten: „Dieses Produkt enthält von OpenSSL Project entwickelte Software zur Verwendung mit dem OpenSSL-Toolkit (http://www.openssl.org/).“
4. Die Bezeichnungen „OpenSSL Toolkit“ und „OpenSSL Project“ dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung zu Werbezwecken für Produkte, die auf dieser Software basieren, verwendet werden. Benötigen Sie eine schriftliche Erlaubnis, so wenden Sie sich bitte an openssl-core@openssl.org.
5. Produkte, die auf dieser Software basieren, dürfen nicht als „OpenSSL“ bezeichnet werden. Darüber hinaus darf „OpenSSL“ nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von OpenSSL Project in Produktnamen verwendet werden.
6. Bei jeglicher Weiterverbreitung muss der folgende Hinweis aufgeführt werden: „Dieses Produkt enthält von OpenSSL Project entwickelte Software zur Verwendung mit dem OpenSSL-Toolkit (http://www.openssl.org/).“
DIESE SOFTWARE WIRD VON OpenSSL PROJECT OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN AUSGESCHLOSSEN. DAS OpenSSL PROJECT ODER DESSEN MITWIRKENDE SIND IN KEINEM FALL VERANTWORTLICH FÜR EINEN MITTELBAREN, UNMITTELBAREN, NEBEN-, KONKRETEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGESCHADEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN ERWERB VON ERSATZGÜTERN ODER ERSATZDIENSTEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER UMSATZEINBUSSEN ODER DIE UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSAKTIVITÄTEN), UNABHÄNGIG DAVON, WIE ER VERURSACHT WURDE; SIE SIND ZUDEM NICHT HAFTBAR GEMÄSS HAFTUNGSTHEORIEN, DIE SICH AUS DEM VERTRAG, DER KAUSALHAFTUNG ODER DEM SCHADENSERSATZRECHT (EINSCHLIESSLICH DER SORGFALTSPFLICHTVERLETZUNG) DURCH DIE VERWENDUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN KÖNNTEN, AUCH WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCH EINES SCHADENS AUFGEKLÄRT WORDEN SIND.
====================================================================
Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com) geschrieben wurde. Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) geschrieben wurde.
Original SSLeay-Lizenz
-----------------------
Copyright (C) 1995-1998 Eric Young (eay@cryptsoft.com)
Alle Rechte vorbehalten.
Dieses Software-Paket ist eine von Eric Young (eay@cryptsoft.com) geschriebene SSL-Anwendung.
Die Anwendung wurde in Übereinstimmung mit Netscapes SSL geschrieben.
Diese Bibliothek kann kostenlos für kommerzielle und private Zwecke verwendet werden, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden. Die folgenden Bedingungen gelten für sämtlichen Code (RC4, RSA, lhash, DES, usw.) in dieser Vertriebsversion, nicht nur für den SSL-Code. Die mit dieser Vertriebsversion mitgelieferte SSL-Dokumentation unterliegt denselben Urheberrechtsbedingungen, mit der Ausnahme, dass der Rechteinhaber Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) ist.
Das Urheberrecht verbleibt bei Eric Young; keiner der im Code enthaltenen Copyright-Hinweise darf entfernt werden.
Bei Verwendung dieses Pakets in einem Produkt muss Eric Young als Urheber der aus der Bibliothek verwendeten Teile aufgeführt werden. Dies kann in Form einer Meldung beim Starten des Programms oder in der Dokumentation (online oder als Handbuch) zum Paket erfolgen.
Weitergabe und Verwendung in Originalform sowie binärer Form, mit oder ohne Änderungen, sind zu folgenden Bedingungen erlaubt:
1. Bei Weitergabe des Quellcodes müssen der Copyright-Hinweis, diese Liste an Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss aufgeführt werden.
2. Bei Weitergabe in binärer Form müssen der oben aufgeführte Copyright-Hinweis, diese Liste an Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen begleitenden Unterlagen angeführt werden.
3. Sämtliches Werbematerial, in dem die Funktionen oder Verwendung dieser Software aufgeführt sind, muss den folgenden Hinweis enthalten:
„Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Young (eay@cryptsoft.com) geschrieben wurde.“
Das Wort „kryptografisch“ kann weggelassen werden, wenn die aus der verwendeten Bibliothek stammenden Routinen keine kryptografischen Routinen sind.
4. Wenn Sie einen Windows-spezifischen Code (oder einen davon abgeleiteten Code) aus dem Anwendungsverzeichnis (Anwendungscode) verwenden, müssen Sie folgenden Hinweis aufführen: „Dieses Produkt enthält Software, die von Tim Hudson (tjh@cryptsoft.com) geschrieben wurde.“
DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN AUSGESCHLOSSEN. DER AUTOR ODER DIE MITWIRKENDEN SIND IN KEINEM FALL VERANTWORTLICH FÜR EINEN MITTELBAREN, UNMITTELBAREN, NEBEN-, KONKRETEN, BEISPIELHAFTEN ODER FOLGESCHADEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEN ERWERB VON ERSATZGÜTERN ODER ERSATZDIENSTEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST ODER UMSATZEINBUSSEN ODER DIE UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSAKTIVITÄTEN), UNABHÄNGIG DAVON, WIE ER VERURSACHT WURDE; SIE SIND ZUDEM NICHT HAFTBAR GEMÄSS HAFTUNGSTHEORIEN, DIE SICH AUS DEM VERTRAG, DER KAUSALHAFTUNG ODER DEM SCHADENSERSATZRECHT (EINSCHLIESSLICH DER SORGFALTSPFLICHTVERLETZUNG) DURCH DIE VERWENDUNG DIESER SOFTWARE ERGEBEN KÖNNTEN, AUCH WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCH EINES SCHADENS AUFGEKLÄRT WORDEN SIND.
Eine Änderung der Lizenz- und Vertriebsbedingungen für öffentlich erhältliche oder abgeleitete Versionen dieses Codes ist nicht möglich. Folglich kann dieser Code nicht ohne Weiteres kopiert und mit einer anderen Vertriebslizenz [einschließlich der öffentlichen GNU-Lizenz] versehen werden.
x
So finden Sie Ihr Modell oder Ihre Seriennummer
Um Ihr Modell oder Ihre Seriennummer zu finden, wählen Sie unten Ihr Gerät aus.
WIRELESS-ROUTER UND ACCESS POINTS
-
Blau und Schwarz
Schritt 1:
Drehen Sie das Gerät um.Schritt 2:
Die Modellnummer finden sie auf dem Aufkleber an der Unterseite des Geräts. Siehe Beispiel.Schritt 3:
Notieren Sie die genaue Modellnummer und Version Ihres Linksys Geräts. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. In diesem Beispiel hat das Gerät die Modellnummer WRT54G ver 6.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.

-
Silver
Schritt 1:
Stellen Sie den Router aufrecht hin, und sehen Sie auf der Seite des Geräts nach.Schritt 2:
Die Modellnummer steht auf dem Aufkleber. Siehe Beispiel.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.
Schritt 3:
Notieren Sie die genaue Modellnummer und Version Ihres Linksys Geräts. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. In diesem Beispiel lautet die Modellnummer WRT54GX4.
-
Wireless-Router mit Sprachports
Schritt 1:
Stellen Sie den Router aufrecht hin, und sehen Sie auf der Seite des Geräts nach.Schritt 2:
Die Modellnummer steht auf dem Aufkleber. Siehe Beispiel.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.
Schritt 3:
Notieren Sie die genaue Modellnummer und Version Ihres Linksys Geräts. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. In diesem Beispiel lautet die Modellnummer WRTP54G V.2.
-
Wireless-VPN-Router
Schritt 1:
Stellen Sie den Router aufrecht hin, und sehen Sie auf der Seite des Geräts nach.Schritt 2:
Die Modellnummer steht auf dem Aufkleber. Siehe Beispiel.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.
Schritt 3:
Notieren Sie die genaue Modellnummer und Version Ihres Linksys Geräts. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. In diesem Beispiel lautet die Modellnummer WRV54G.
WIRELESS-ADAPTER
-
PC-Karte oder CardBus
Schritt 1:
Wenn Ihr Adapter bereits mit dem Computer verbunden ist, fahren Sie diesen herunter, und entfernen Sie den Adapter.Schritt 2:
Sie finden die Modellnummer auf dem Gerät. Siehe Beispiel.Schritt 3:
Notieren Sie die genaue Modellnummer und Version Ihres Linksys Geräts. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. In diesem Beispiel lautet die Modellnummer WPC54G ver.7HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.

-
PCI-Adapter
Schritt 1:
Wenn Ihr Adapter bereits mit dem Computer verbunden ist, fahren Sie diesen herunter, und entfernen Sie den Adapter.Schritt 2:
Sie finden die Modellnummer auf dem Gerät. Siehe Beispiel.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.
Schritt 3:
Notieren Sie die genaue Modellnummer und Version Ihres Linksys Geräts. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. In diesem Beispiel lautet die Modellnummer WRT54GX4.
-
USB-Wireless-Adapter
Schritt 1:
Sehen Sie auf dem am Gerät angebrachten Aufkleber nach.Schritt 2:
Die Modellnummer steht auf dem Aufkleber. Siehe Beispiel.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.
Schritt 3:
Notieren Sie die genaue Modellnummer und Version Ihres Linksys Geräts. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. In diesem Beispiel lautet die Modellnummer WUSB54G ver.4.
WIRED-ROUTER
-
Blau und Schwarz
Schritt 1:
Drehen Sie das Gerät um.Schritt 2:
Die Modellnummer finden sie auf dem Aufkleber an der Unterseite des Geräts. Siehe Beispiel.Schritt 3:
Notieren Sie die genaue Modellnummer und Version Ihres Linksys Geräts. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. In diesem Beispiel hat das Gerät die Modellnummer BEFSR41 ver 4.1.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.

WIRED-ADAPTER
-
PCI-Adapter
Schritt 1:
Wenn Ihr Adapter bereits mit dem Computer verbunden ist, fahren Sie diesen herunter, und entfernen Sie den Adapter.Schritt 2:
Sie finden die Modellnummer auf dem Gerät. Notieren Sie die genaue Modellnummer und -version. Siehe Beispiel.Schritt 3:
Notieren Sie die genaue Modellnummer und Version Ihres Linksys Geräts. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.

MANAGED UND UNMANAGED SWITCHE
-
Schritt 1:
Sehen Sie auf der Rückseite des Geräts nach.Schritt 2:
Sie finden die Modellnummer auf dem Gerät. Notieren Sie die genaue Modellnummer und -version. Siehe Beispiel.Schritt 3:
Notieren Sie die genaue Modellnummer und Version Ihres Linksys Geräts. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. In diesem Beispiel hat das Gerät die Modellnummer SRW224P.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.

VPN-ROUTER
-
Blau und Schwarz
Schritt 1:
Drehen Sie das Gerät um.Schritt 2:
Die Modellnummer steht auf dem Aufkleber. Notieren Sie die genaue Modellnummer und -version. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. Siehe Beispiel.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.

-
Silber (Wired)
Schritt 1:
Sehen Sie auf der Rückseite des Geräts nach.Schritt 2:
Die Modellnummer steht auf dem Aufkleber. Notieren Sie die genaue Modellnummer und -version. Siehe Beispiel.Schritt 3:
Notieren Sie die genaue Modellnummer und Version Ihres Linksys Geräts. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. In diesem Beispiel hat das Gerät die Modellnummer RV016.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.

WIRELESS-VPN-ROUTER
-
Blau und Schwarz
Schritt 1:
Stellen Sie den Router aufrecht hin, und sehen Sie auf der Seite des Geräts nach.Schritt 2:
Die Modellnummer steht auf dem Aufkleber. Notieren Sie die genaue Modellnummer und -version. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. Siehe Beispiel.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.

SWITCHE
-
Blau und Schwarz
Schritt 1:
Stellen Sie den Router aufrecht hin, und sehen Sie auf der Seite des Geräts nach.Schritt 2:
Die Modellnummer steht auf dem Aufkleber. Notieren Sie die genaue Modellnummer und -version. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. Siehe Beispiel.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.

Media Hub
-
Schritt 1:
Drehen Sie das Gerät um.Schritt 2:
Die Modellnummer steht auf dem Aufkleber. Notieren Sie die genaue Modellnummer und -version. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. Siehe Beispiel.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.

Wireless Home Audio
-
Schritt 1:
Drehen Sie das Gerät um.Schritt 2:
Die Modellnummer steht auf dem Aufkleber. Notieren Sie die genaue Modellnummer und -version. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. Siehe Beispiel.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.

SONSTIGE
-
Blau und Schwarz
Schritt 1:
Stellen Sie den Router aufrecht hin, und sehen Sie auf der Seite des Geräts nach.Schritt 2:
Die Modellnummer steht auf dem Aufkleber. Notieren Sie die genaue Modellnummer und -version. Die Seriennummer steht direkt unter der Modellnummer. Siehe Beispiel.HINWEIS: Je nach der Modellnummer Ihres Linksys Produkts können die Abbildungen vom tatsächlichen Aussehen abweichen. Ist neben der Modellnummer keine Versionsnummer angegeben, handelt es sich um Version 1.
